Edelstahlabdichtung

Chromstahlsperrverfahren oder HW-Verfahren

Edelstahlsperre - Chromstahlsperrverfahren (HW-Verfahren)

Die Edelstahlsperre, bzw. das Chromstahlsperrverfahren (HW-Verfahren) wurde von den beiden österreichischen Ingenieuren, Dipl. Ing. Herweg Haböck und Dipl. Vw. Ing. Bruno Weinzierl bereits 1975 eingesetzt und maßgeblich bis 1992 weiterentwickelt.

Abgeleitet von den Verbauarbeiten im Tiefbau mit Spundwänden aus Stahl, wurde diese Technik als Horizontalsperre nun auch für Mauerwerke angewendet. Hierbei werden 1,5 mm dicke nichtrostende Edelstahlplatten waagerecht in die durchgehende Lagerfuge des Mauerwerkes mit speziell entwickelten Maschinen eingetrieben.

Die Maschinentechnik wird mit Pressluft betrieben. Das Eigengewicht beträgt 20-40 KG und erlaubt eine Schlagfrequenz von 1100-1450 Schlägen/Min. Es versteht sich, dass je nach Mauerwerksdicke eine entsprechende Rüstbreite vorgehalten werden muss, um die Maschine montieren zu können. Die eingetriebenen Edelstahlplatten wirken wie eine waagerechte Spundwand im Mauerwerk gegen kapillar aufsteigende Mauerfeuchte und werden über den gesamten Querschnitt, 1-2 fach überlappend, eingebaut.

So bilden sie eine durchgehende Kapillarsperre. „Kann die Sperrschicht nicht in einer horizontalen Ebene eingebracht werden, so können auch vertikale Verbindungsstücke zwischen den einzelnen Ebenen eingebaut werden.“ Die Korrosionsbeständigkeit der gewellten Edelstahlplatten ist gegen Mauersalze und andere chemische Angriffe durch die Wahl des Werkstoffes gewährleistet. Hierfür steht je nach Beanspruchung Chromstahl, Chrom-Nickel-Stahl und Chrom-Nickel-Molyhdän-Stahl zur Verfügung. Der Ausbau, das Ausstemmen, Durchsägen oder Ausfüllen mit kapillarinaktiven Baustoffen entfällt.

Diese Verfahrenstechnik ist wie der Einbau der korrosionsbeständigen und gespitzten Edelstahlplatten patentgeschützt. Das HWVerfahren kann bei allen Mauerwerken in Außenund Innenwänden eingesetzt werden, die eine durchgehende Lagerfuge besitzen.